Industriepraktikum

Please note: This information is only available in German.

Diese Informationen sind nur gültig für Studierende, welche ihr Bachelor-Studium in Materialwissenschaft vor Herbst 2020 begonnen haben und im Studienreglement 2017 studieren.

Zum Bachelor-Studium Materialwissenschaft gemäss Studienreglement 2020

Beim Industriepraktikum handelt es sich um ein Pflichtpraktikum, das in der Regel im Anschluss an das letzte Bachelor-Semester durchgeführt wird. Das Industriepraktikum kann nach Abklärung mit der Studienadministration auch zu einem anderen Zeitpunkt absolviert werden, ist aber in jedem Falle Voraussetzung für den Bachelorabschluss. Nur in wenigen, stark eingegrenzten Fällen ist ein Erlass des Praktikums möglich.

Das Industriepraktikum soll den Studierenden einen ersten Einblick in die Arbeitswelt eines Materialwissenschaftlers ermöglichen. Dazu gehört auch, dass sich die Studierenden selbst Orientierung auf dem Arbeitsmarkt verschaffen und ein Bewerbungsverfahren durchlaufen. 

Das Praktikum muss eine Mindestdauer von 12 Wochen (Vollzeit) haben und kann freiwillig verlängert werden. Anerkannt werden Tätigkeiten und/oder Projekte mit engem materialwissenschaftlichen Bezug. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Studienadministration.

Als Ersatz kann statt eines Industriepraktikums auch ein wissenschaftliches Forschungsprojekt durchgeführt werden.

Für die Anrechung des Industriepraktikums muss bei der Studienadministration ein Bericht zusammen mit einer Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers elektronisch eingereicht werden. Dem Deck- bzw. Titelblatt des Berichts müssen folgende Angaben zu entnehmen sein:

  • Name des Studierenden
  • Praktikums-Firma
  • Zeitraum des Praktikums
  • Name und Kontaktdaten des direkten Betreuers

Falls das Industriepraktikum während der Vorlesungszeit durchgeführt wird, besteht die Möglichkeit, sich in "Urlaub mit obligatorischem Praktikum" einzuschreiben.

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